Die Eintragung der nationalen Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt dir das Führen von Leichtkrafträdern, die eigentlich zur Klasse A1 gehören.
Konkret berechtigt dich die Erweiterung B196 zum Führen von:
Leichtkrafträdern (auch mit Beiwagen) mit:
einem Hubraum von maximal 125 cm³.
einer Motorleistung von maximal 11 kW.
einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg.
Wichtig (Nationale Regelung): Die Schlüsselzahl 196 ist eine rein nationale Regelung und berechtigt nicht zum Führen dieser Fahrzeuge im Ausland. Sie stellt auch keine "echte" Klasse A1 dar, weshalb ein späterer, direkter Aufstieg auf die Klasse A2 nicht möglich ist.
Alter
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und Klasse B seit 5 Jahren besitzen.
Nur in DE
Die Erweiterung ist nur in Deutschland gültig. Sie berechtigt nicht zum Fahren von 125er Motorrädern im Ausland.
Dein Vorteil
Keine Prüfung! Der Erwerb erfolgt nur durch die vorgeschriebene Schulung in der Fahrschule.
Zum Start
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Aktuelles biometrisches Passbild.
Führerschein der Klasse B (Nachweis über 5 Jahre Vorbesitz).
Eine Schulungsbescheinigung deiner Fahrschule (diese wird nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Stunden ausgestellt).
Theorie
Es ist keine Theorieprüfung erforderlich, aber ein Mindestumfang an theoretischem Unterricht ist vorgeschrieben:
Theoretischer Unterricht: 4 Stunden
Praxis
Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers: