Führerschein
Klasse AM

Mobilität ab 15:
Der Rollerführerschein

KLASSE AM

Die Klasse AM (früher Moped- und Rollerführerschein) erlaubt das Führen leichter Kleinfahrzeuge mit Geschwindigkeitsbegrenzung. Dazu gehören:

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Mopeds) mit:

einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h.

bei Verbrennungsmotoren: einem Hubraum von maximal 50 cm³.

bei Elektromotoren: einer Nenndauerleistung von maximal 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit den gleichen Geschwindigkeits- und Leistungsgrenzen, sowie einer Leermasse von maximal 270 kg.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Minicars, Quads) mit:

einer bbH von maximal 45 km/h.
einer Leermasse von maximal 425 kg.
einer Motorleistung von maximal 4 kW.
Keine anderen Klassen werden in AM eingeschlossen.

Alter

15 Jahre. Starte so früh wie möglich mit deiner motorisierten Mobilität!

Fahrzeuge

Roller, Mopeds, Quads und Minicars – alles mit maximal 45 km/h und 50 ccm.

Dein Vorteil

Keine Sonderfahrten! Die Ausbildung ist kürzer und kostengünstiger, da keine Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten vorgeschrieben sind.

Zum Start

Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Aktuelles biometrisches Passbild.

Nachweis über die Teilnahme an einem Sehtest.

Nachweis über die Teilnahme am Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Ein Erste-Hilfe-Kurs ist nicht zwingend, aber ein Nachweis über "Sofortmaßnahmen" ist oft Standard in den meisten Regionen).

Theorie

Ersterwerb (keine andere Klasse vorhanden)

Grundunterricht: 12 Doppelstunden

Klassenspezifisch: 2 Doppelstunden

Praxis

Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach deinen individuellen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt, bis der Fahrlehrer dich für prüfungsreif hält.

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